Haftungs-Prävention

Haftungs-Prävention: Schutz für Geschäftsführer & Vorstände

Cyber-Sicherheit ist eine gesetzliche Organpflicht

Die Zeiten, in denen IT-Sicherheit an die Technikabteilung delegiert werden konnte, sind vorbei. Mit der Verschärfung der Compliance-Regeln (wie dem § 30 BSIG) ist die Überwachung der IT-Sicherheit zur nicht delegierbaren Kernaufgabe der Geschäftsführung geworden. Wer hier keine angemessenen Schutzvorkehrungen nach dem Stand der Technik nachweisen kann, riskiert im Schadensfall die persönliche Durchgriffshaftung.

Wir unterstützen Sie dabei, diese Haftungsrisiken proaktiv zu mindern. Durch den Aufbau einer transparenten IT-Governance und die lückenlose Dokumentation Ihrer Sicherheitsmaßnahmen schaffen wir die Zuarbeit für eine Brandmauer, die Sie und Ihr Unternehmen vor existenzbedrohenden Regressforderungen schützen kann.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Persönlicher Schutz: Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten zur Minimierung privater Haftungsansprüche.
  • Exkulpations-Nachweise: Wir liefern die Dokumentation, mit der Sie belegen, dass Schutzmaßnahmen ergriffen haben.
  • Versicherbarkeit: Zuarbeit für technische Voraussetzungen für den vollen Schutz Ihrer D&O- und Cyber-Versicherung.
  • Prävention von Bußgeldern: Mögliche Minderung drakonischer Strafzahlungen durch frühzeitige Einhaltung von NIS-2-Vorgaben.
  • Transparente Kontrolle: Ein klares Reporting-System, das Ihnen Übersicht über den Sicherheitsstatus gibt.

Strategische Absicherung statt technischer Hoffnung

Haftungs-Prävention bedeutet, im Ernstfall nachweisen zu können, dass man nicht fahrlässig gehandelt hat. Wir etablieren für Sie ein Kontrollsystem, das den ‚Stand der Technik‘ nicht nur verspricht, sondern greifbar macht.  So wandeln wir IT-Risiken in kalkulierbare Business-Prozesse um und sichern Ihre Position als verantwortungsvolles Führungsorgan.